deinpensionskonto.atEIN SERVICE VON XPERTE.EU

Das österreichische Pensionskonto, verständlich erklärt

Dein Pensionskonto zeigt, was du hast. Nicht, was du brauchst.

Hier erfährst du, wie das Pensionskonto rechnet, was die Zahlen in deiner Kontomitteilung bedeuten und wie groß deine persönliche Pensionslücke sein könnte.

deinpensionskonto.at ist ein privates Informationsangebot der Xperte e.U. und keine Seite der Sozialversicherung. Der Login führt dich zum offiziellen Portal. Noch keine ID Austria? So bekommst du sie.

Pensionskonto – KontomitteilungBeispiel
Kontoerstgutschrift (Zeiten bis 2013)9.840,00 €
Teilgutschriften 2014–2024, aufgewertet10.120,00 €
Beitragsgrundlagen 202561.600,00 €
Teilgutschrift 2025 (× 1,78 %)1.096,48 €
Gesamtgutschrift21.056,48 €
÷ 14 = Bruttopension pro Monat, Stand heute1.504,03 €

Musterwerte zur Erklärung · keine echten Kontodaten

1,78 %des Jahresbruttos wird jährlich gutgeschrieben
6.930 €Höchstbeitragsgrundlage pro Monat 2026
÷ 14Gesamtgutschrift geteilt durch 14 = Monatspension brutto
ab 1955Geburtsjahrgang: Pension wird über das Konto berechnet

So funktioniert das Pensionskonto

Kein Sparbuch. Ein Rechenkonto.

Auf dem Pensionskonto liegt kein Geld. Es dokumentiert Ansprüche: Jedes Jahr wird ein fixer Anteil deines Einkommens gutgeschrieben, der bestehende Stand wird aufgewertet. Daraus ergibt sich beim Pensionsantritt deine Pension.

Gutschreiben

Jedes Beitragsjahr bringt eine Teilgutschrift. Auch Kindererziehung, Arbeitslosengeld oder Krankengeld erzeugen Gutschriften, meist aber niedrigere.

Aufwerten

Der gesamte Kontostand wird jährlich mit der Aufwertungszahl erhöht, damit frühere Jahre nicht an Wert verlieren. Für 2026 lag sie wegen der hohen Inflation bei 7,3 %.

Umrechnen

Beim Pensionsantritt wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt. Das Ergebnis ist die monatliche Bruttopension, 14-mal im Jahr ausbezahlt, vor Steuer und Krankenversicherung. Von der Pension gehen 6 % Krankenversicherung ab, dazu Lohnsteuer. Was netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner der AK.

Vor dem Login

Dein Schlüssel zum Pensionskonto: die ID Austria

Für die Online-Einsicht brauchst du die ID Austria, den digitalen Ausweis des Staates. Sie hat die frühere Handy-Signatur ersetzt. Einmal eingerichtet, öffnet sie auch FinanzOnline, Meine SV und die meisten anderen Amtswege.

Noch keine ID Austria? Du kommst auch mit deinem FinanzOnline-Zugang ins Pensionskonto. Oder du forderst den Kontostand kostenlos per Post bei deinem Pensionsversicherungsträger an.
  1. Handy vorbereiten

    App „ID Austria“ aus App Store oder Google Play laden. Mindestens iOS 16 oder Android 12, Displaysperre mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Code aktiv.

  2. Online vorregistrieren

    Daten und Ausweisnummer am Computer eingeben, Handy per QR-Code verknüpfen. Danach hast du 30 Tage Zeit für Schritt 3.

    Optional · spart Zeit am Amt
  3. Kurz zur Behörde

    Ausweis zeigen, die Behörde schickt eine TAN in deine App. Mit Passwort und Fingerabdruck bestätigen. Fertig.

  4. Pensionskonto öffnen

    Beim Login „ID Austria“ wählen, in der App bestätigen. Du siehst sofort Gesamtgutschrift und Versicherungszeiten.

Wo bekomme ich sie?

  • Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Passbehörde)
  • Viele Gemeindeämter
  • Dienststellen des Finanzamts Österreich
  • Landespolizeidirektionen

Manche Stellen arbeiten nur mit Termin. Am besten vorher auf der Webseite der Behörde nachsehen.

Liste aller Registrierungsstellen →

Was nehme ich mit?

  • Amtlichen Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  • Als Österreicher:in zusätzlich den Staatsbürgerschaftsnachweis, wenn du keinen Pass oder Personalausweis vorlegst
  • Passfoto, außer dein Pass ist höchstens 6 Jahre bzw. dein Personalausweis höchstens 1 Jahr abgelaufen
  • Dein vorbereitetes Smartphone
Offizielle Checkliste →

Gültigkeit im Blick behalten

Die ID Austria gilt 5 Jahre. Solange sie aktiv ist, verlängerst du sie mit Vollfunktion online und kostenlos in wenigen Minuten. Ist sie abgelaufen, musst du wieder persönlich zur Behörde.

Das Ablaufdatum findest du in der App unter „Konto“.

Zur offiziellen ID-Austria-Seite →

Kontomitteilung lesen

Was die Zahlen auf deinem Konto bedeuten

Nach dem Login siehst du mehrere Begriffe. Die Nummern entsprechen den Zeilen der Beispiel-Kontomitteilung oben.

1

Kontoerstgutschrift

Alle Versicherungszeiten bis Ende 2013, einmalig in das neue System übertragen. Fehlen hier Zeiten, fehlen sie dir lebenslang in der Pension.

2

Teilgutschrift

Der Betrag eines Kalenderjahres: 1,78 % der Summe deiner Beitragsgrundlagen. Unter „Details einblenden“ siehst du die einzelnen Jahre.

3

Beitragsgrundlagensumme

Dein beitragspflichtiges Einkommen im Jahr. Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage zählt nicht für die Pension.

4

Gesamtgutschrift

Summe aller aufgewerteten Gutschriften, inklusive allfälliger Höherversicherung. Durch 14 geteilt ergibt sie die Bruttopension, die du hättest, wenn du heute zum Regelpensionsalter in Pension gingest.

5

Versicherungszeiten

Die Monate, die zählen. Sie entscheiden, ob und wann du in Pension gehen darfst, etwa bei der Korridorpension.

Pensionslücke

Wie groß ist deine Lücke?

Eine vereinfachte Modellrechnung in heutigem Geld. Sie zeigt die Größenordnung, nicht deinen Bescheid.

14-mal jährlich, wie im Angestelltenverhältnis üblich
Steht in deinem Pensionskonto unter Versicherungszeiten. Für einen Pensionsanspruch brauchst du mindestens 15 Jahre.
Karenz, Teilzeit, Auszeit: jedes Jahr zählt hier zur Hälfte
Heute schon erworben (ca.)
Gesetzliche Pension mit 65 (ca.)
Deine Wunschpension
Monatliche Lücke brutto
Was bleibt im Börserl?Brutto in Netto umrechnen mit dem Rechner der Arbeiterkammer Lücke im Strategiegespräch schließen

Annahmen: Pensionsantritt mit 65, gleichbleibendes Realeinkommen, Aufwertung entspricht der Lohnentwicklung, ohne Abschläge, Steuern und Kindererziehungszeiten. Versicherungsjahre werden als Jahre der Erwerbstätigkeit gerechnet. Keine Prognose und keine Anlageberatung. Eine amtliche Vorausberechnung bietet der Pensionsrechner der PVA.

Ein weit verbreiteter Irrtum

Eine Mindestpension gibt es in Österreich nicht.

Was umgangssprachlich so heißt, ist die Ausgleichszulage. Sie stockt eine bestehende Pension auf, wenn das Haushaltseinkommen zu niedrig ist. Wer keinen Pensionsanspruch hat, bekommt auch sie nicht.

Unter 15 Versicherungsjahren, davon mindestens 7 aus Erwerbstätigkeit, gibt es keine Alterspension. Übrig bleibt die Sozialhilfe, und die setzt voraus, dass Erspartes zuerst verbraucht wird.
Eigene Pensionaus deinem PensionskontoAusgleichszulageoft „Mindestpension“ genanntSozialhilfefrüher „Mindestsicherung“
Was ist das?Dein Anspruch aus eigenen BeiträgenAufstockung einer bestehenden Pension auf den RichtsatzLetztes Netz, geregelt von jedem Bundesland selbst
Voraussetzung15 Versicherungsjahre, davon 7 aus ErwerbstätigkeitAnspruch auf eine Pension und Einkommen unter dem RichtsatzKein ausreichendes Einkommen und Vermögen
Höhe 2026Gesamtgutschrift ÷ 14bis 1.308,39 € alleinstehend, 2.064,12 € für Ehepaareje nach Bundesland
Einkommen des Partnersspielt keine Rollewird bei Ehe und eingetragener Partnerschaft angerechnetwird berücksichtigt
Erspartesbleibt deinswird nicht angerechnet, nur Erträge darausmuss bis auf rund 7.379 € eingesetzt werden
Eigenheimbleibt deinsbleibt deinsbleibt geschützt, solange du darin wohnst; nach 3 Jahren Bezug ist ein Eintrag im Grundbuch möglich

Pensionsbonus für lange Erwerbsleben

Wer viele Beitragsjahre hat, kommt auf einen höheren Grenzbetrag: 2026 sind das 1.423,63 € ab 30 und 1.700,76 € ab 40 Beitragsjahren aus Erwerbstätigkeit, für Alleinstehende.

Warum das für dich zählt

Teilzeit, lange Karenz oder späte Selbständigkeit können die Pension in die Nähe des Richtsatzes drücken. Dann entscheidet das Einkommen deines Partners, ob du überhaupt etwas dazubekommst. Eigenständige Vorsorge macht dich davon unabhängig.

Das Umlagesystem

Ist meine Pension sicher?

Die österreichische Pension funktioniert nicht wie ein Sparbuch. Was du heute einzahlst, wird nicht für dich angelegt, sondern noch im selben Monat an die heutigen Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt.

Die Auszahlung: ja.
Die Höhe: nein.

Was fehlt, ergänzt der Bund aus dem Budget. Das Gesetz (§ 80 ASVG) verpflichtet ihn, jedes Jahr die Differenz zwischen Ausgaben und Beitragseinnahmen der Pensionsversicherung auszugleichen.

Warum die Auszahlung sicher ist

  • Der Staat haftet per Gesetz für den Fehlbetrag. Eine Pensionsversicherung kann nicht pleitegehen.
  • Kein Kapitalmarktrisiko: Börsencrashs treffen das Umlagesystem nicht direkt.
  • Dein Kontostand wird jährlich aufgewertet, gekoppelt an die Entwicklung der Löhne.

Warum die Höhe nicht sicher ist

  • Beiträge fließen nur aus Erwerbseinkommen, und das nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Kapitalerträge und Mieteinnahmen tragen keine Pensionsbeiträge bei.
  • Den Rest gleicht der Bund aus. Sein Anteil an den Ausgaben der Pensionsversicherung lag 2018 bei rund 22 %, 2024 bei rund 27 % und wird bis 2030 auf über 30 % geschätzt.
  • Wie hoch die Leistungen sind, legt das Gesetz fest. Antrittsalter, Abschläge, Aufwertung und Pensionsanpassung können geändert werden und wurden zuletzt 2026 angepasst. Grenzen setzt die Verfassung: Der Vertrauensschutz verbietet plötzliche, schwerwiegende Eingriffe in bestehende Ansprüche, und die Angleichung des Frauenpensionsalters steht sogar im Verfassungsrang.
20182,45 %
20243,45 %
20304,23 %*

Bundesmittel für die gesetzliche Pensionsversicherung in % der Wirtschaftsleistung (BIP)

Deine gesetzliche Pension ist ein Anspruch, kein Vermögen auf deinen Namen. Ausbezahlt wird sie sicher, aber wie hoch sie am Ende ist, legt das Gesetz fest. Planbar wird deine Pension erst mit Kapital, das dir gehört.

* Prognose. Ohne Beamtenpensionen. Quelle: Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission, November 2025.

Warum die Lücke wächst

Die Regeln ändern sich laufend

Später in Pension

Das Regelpensionsalter der Frauen steigt seit 2024 schrittweise von 60 auf 65. Die Korridorpension wird ab 2026 von 62 auf 63 Jahre angehoben, die nötigen Versicherungsjahre von 40 auf 42.

Gedeckeltes Einkommen

Was über 6.930 € brutto im Monat liegt, bringt keine zusätzliche Pension. Wer gut verdient, bekommt prozentuell deutlich weniger vom letzten Einkommen.

Lücken im Lebenslauf

Teilzeit, Karenz, Studium oder Selbständigkeit mit niedriger Beitragsgrundlage wirken sich direkt aus. Jedes Jahr mit weniger Einkommen ist eine kleinere Teilgutschrift, für immer.

Pensionsarten und Übergänge

Früher gehen, schrittweise gehen, länger bleiben

Nicht jeder geht mit dem Regelpensionsalter von heute auf morgen in Pension. Diese vier Wege solltest du kennen, denn jeder wirkt anders auf dein Pensionskonto und auf deine Lücke.

Korridorpension

Frühpension

Früher in Pension gehen, mit dauerhaftem Abschlag. Seit 2026 steigt das Antrittsalter quartalsweise von 62 auf 63 Jahre und die nötige Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre.

GeborenFrühestens mitVersicherungsmonate
1. Quartal 196462 J. 2 M.482
4. Quartal 196462 J. 8 M.488
ab 2. Quartal 196563 J.492
ab 4. Quartal 196663 J.504 (42 Jahre)
Abschlag
5,1 % pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, lebenslang
Frauen
erst ab 2030 relevant, weil ihr Regelpensionsalter bis dahin noch darunter liegt

Rechne mit: Zwei Jahre früher heißt rund 10 % weniger Pension, ein Leben lang, und zwei Jahre weniger Gutschriften im Konto.

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

Gesundheit

Für alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Bei Arbeitern heißt sie Invaliditätspension, bei Angestellten Berufsunfähigkeitspension, bei Selbständigen Erwerbsunfähigkeitspension.

Kern
Arbeitsfähigkeit unter der Hälfte eines gesunden Vergleichsversicherten
Reha vor Pension
Jeder Antrag gilt zuerst als Antrag auf Rehabilitation
Ab Jahrgang 1964
Statt befristeter Pension gibt es Rehabilitationsgeld der ÖGK oder Umschulungsgeld des AMS, mit regelmäßiger Überprüfung
Berufsschutz
Wer in den letzten 15 Jahren mindestens 90 Monate im erlernten Beruf oder als Angestellte:r gearbeitet hat, muss nicht jeden beliebigen Job annehmen
Ab 50 / ab 60
Erleichterungen durch Härtefallregelung bzw. Tätigkeitsschutz

Der blinde Fleck: Wer jung ausfällt, hat wenige Jahre im Pensionskonto. Genau hier hilft eine private Absicherung der Arbeitskraft, lange bevor es um die Alterspension geht.

Altersteilzeit

Übergang

Die letzten Jahre mit 40 bis 60 % weniger Arbeitszeit, durchgehend oder als Blockmodell. Der Arbeitgeber muss schriftlich zustimmen.

Gehalt
Lohnausgleich: 50 % der Differenz zum bisherigen Entgelt
Pension
Sozialversicherungsbeiträge laufen auf Basis der vollen Arbeitszeit weiter, die Pension wird dadurch nicht geschmälert
Dauer
Durchgehend: Beginn 2026 max. 4,5 Jahre, 2027 4 Jahre, 2028 3,5 Jahre, ab 2029 3 Jahre. Blockmodell: bis 5 Jahre, letzter Beginn 2028, Ersatzarbeitskraft nötig
Neu seit 2026
Nebenjobs sind grundsätzlich verboten; nicht mit der neuen Teilpension kombinierbar

Achtung Gutverdiener: Für Altersteilzeit ab 1. November 2026 ist die Förderung bei rund 5.200 € Monatsbrutto gedeckelt. Darüber kann der Lohnausgleich sinken.

Aktivpension

Ab 1.1.2027 · nur Regelpension

Für alle, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten: entweder neben der Alterspension oder mit aufgeschobener Pension.

Voraussetzung
Regelpensionsalter erreicht und Anspruch auf Alterspension. Wer neben der Pension dazuverdient, braucht mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre). Für Frauen gilt eine Übergangsstufe: 408 Monate im Jahr 2027, danach jährlich 12 Monate mehr bis 480 ab 2033
Nicht für
Korridorpension, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension, Invaliditätspension, Altersteilzeit und Teilpension vor dem Regelpensionsalter
Steuer
Freibetrag bis 1.250 € pro Monat, höchstens 15.000 € im Jahr. Er wird nicht automatisch berücksichtigt: Arbeitnehmer beantragen ihn beim Arbeitgeber, Selbständige in der Steuererklärung
Beiträge
Dein Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung von 10,25 % entfällt. Selbständige zahlen einen reduzierten Satz
Aufschieben
Jedes Jahr später bringt +5,1 % Pension, maximal 3 Jahre bzw. 15,3 %, plus zusätzliche Gutschriften im Konto

Für Unternehmer interessant: Wer ohnehin weiterarbeitet, kann Pensionsbezug, Zuverdienst und private Vorsorge steuerlich neu staffeln.

Außerdem neu seit 2026: die Teilpension. Sie ermöglicht schon vor dem Regelpensionsalter, die Arbeitszeit zu reduzieren und einen Teil der Pension zu beziehen. Welcher Weg für dich der richtige ist, hängt von Jahrgang, Versicherungsverlauf und Steuersituation ab. Genau das rechnen wir im Strategiegespräch durch.

Was du tun kannst

Drei Ebenen, eine Strategie

Die Lücke schließt man nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Architektur: gesetzlich, betrieblich, privat. Steuerlich richtig verzahnt.

Ebene 1 · Gesetzlich

Konto absichern

Was im Konto fehlt, holt keine Vorsorge zurück.

  • Versicherungszeiten prüfen und nachmelden
  • Kindererziehungszeiten prüfen: je Kind bis zu 4 Jahre
  • Bescheid zur Kontoerstgutschrift
  • Freiwilliges Pensionssplitting bei Kindern
  • Höherversicherung prüfen

Ebene 2 · Betrieblich

Arbeitgeber nutzen

Für Angestellte und vor allem für GmbH-Geschäftsführer der stärkste Hebel.

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Pensionszusage für Geschäftsführer
  • Steuerliche Wirkung im Unternehmen

Ebene 3 · Privat

Eigenes Vermögen aufbauen

Flexibel, in deiner Hand statt in der Hand der Gesetzgebung, und vererbbar.

  • Langfristige, steueroptimierte Vorsorge
  • Kapital statt Zusage
  • Abgestimmt auf Familie und Ziele
DI Alexander Wersonig

Wer hinter deinpensionskonto.at steht

DI Alexander Wersonig

Ungebundener Versicherungsmakler & Unternehmensberater, Xperte e.U. Seit über 30 Jahren in der Wirtschaft, spezialisiert auf betriebliche und private Altersvorsorge. Ich analysiere dein Pensionskonto mit dir, rechne deine tatsächliche Lücke und baue eine Lösung, die steuerlich und strukturell zu deinem Leben passt.

UngebundenOnline per Video oder vor OrtPensionszusage & Altersvorsorge

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie komme ich in mein Pensionskonto?

Online mit ID Austria oder über FinanzOnline beim zuständigen Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS oder BVAEB). Der Einstieg ist über neuespensionskonto.at erklärt. Alternativ kannst du einen Auszug per Post anfordern. Die Abfrage ist kostenlos.

Wie aufwendig ist die ID Austria?

Wenn du dich vorher online vorregistrierst, bleibt am Amt nur die Ausweiskontrolle und die Bestätigung per TAN in der App. Die Verlängerung nach 5 Jahren ist online kostenlos, solange deine ID Austria noch aktiv ist. Ist sie abgelaufen, musst du neu zur Behörde.

Ich habe noch die alte Handy-Signatur. Was nun?

Die Handy-Signatur wurde Ende 2023 eingestellt und in die ID Austria überführt. Wer seine Handy-Signatur damals bei einer Behörde registriert hatte, kann online auf die Vollfunktion aufwerten. Alle anderen brauchen einen Behördentermin.

Ist der angezeigte Betrag meine künftige Pension?

Nein. Die Gesamtgutschrift ÷ 14 zeigt, was du heute zum Regelpensionsalter bekämst. Künftige Beitragsjahre kommen dazu, Abschläge bei früherem Antritt gehen weg. Auch Steuer und Krankenversicherung sind noch nicht abgezogen.

Was mache ich, wenn Versicherungszeiten fehlen?

Fehlende Zeiten schriftlich beim Pensionsversicherungsträger melden und Nachweise beilegen. Für die Kontoerstgutschrift brauchst du einen Bescheid, um Widerspruch erheben zu können.

Lohnt es sich, später in Pension zu gehen?

Wer nach dem Regelpensionsalter weiterarbeitet, erhält einen Bonus von 5,1 % pro Jahr, für maximal drei Jahre. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von Gesundheit, Einkommen und Steuersituation ab.

Was kostet das Strategiegespräch?

Nichts. Das Gespräch ist kostenlos und ungebunden. Wir schauen uns gemeinsam dein Pensionskonto an und rechnen deine tatsächliche Lücke. Danach entscheidest du, ob und wie es weitergeht.

Dein Konto kennst du jetzt. Deinen Plan noch nicht.

In 30 Minuten wissen wir, wie groß deine Lücke wirklich ist und welche der drei Ebenen für dich den größten Unterschied macht. Online per Video, wann es dir passt.

Kostenloses Strategiegespräch sichern

Kostenlos und ungebunden.
Telefon: +43 6767 234001
E-Mail: office@xperte.eu

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